AGB

 Dr. Martin Wittschier

 

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für

Vorträge, Seminare, Workshops, Coachings

 

  1. Ausschließliche Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von Martin Wittschier angebotenen und durchgeführten Veranstaltungen wie Vorträge, Seminare, Workshops oder Coaching. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur insoweit Anwendung, als ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

  1. Vertragsanbahnung und Vertragsschluss

Zur Vorbereitung der Zusammenarbeit findet ein erstes unverbindliches Gespräch statt, bei dem die Ziele und Erwartungen des Vertragspartners erörtert werden. Dieses Gespräch ist grundsätzlich honorarfrei. Findet die Unterredung vor Ort beim Kunden statt, hat dieser lediglich die üblichen Reisekosten zu tragen (0,75 Euro/Km).

Geht das Gespräch hingegen über den üblichen Rahmen hinaus und werden bereits erste Beratungsleistungen des Trainers in Anspruch genommen, wird nach vorheriger Zustimmung des Kunden ein entsprechendes Honorar berechnet.

Können sich die Gesprächspartner eine Zusammenarbeit vorstellen, arbeitet der Trainer ein   individuelles Angebot unter Berücksichtigung der besprochenen Ziele und Inhalte aus. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden zustande. Sofern in dem ersten Gespräch bereits eine Einigung über die wesentlichen Vertragsinhalte einschließlich des Trainerhonorars erzielt wurde, reicht dessen schriftliche Auftragsbestätigung aus.

  1. Zahlungsbedingungen

Das Honorar des Trainers wird in jedem Einzelfall individuell entsprechend den jeweiligen Anforderungen des Projekts vereinbart.

Der Auftraggeber trägt zusätzlich die Reisekosten (Pkw: 0,75 Euro/km, Bahn: 2. Klasse, Flug: Economy Class) sowie eventuelle weitere Auslagen (z.B. Hotel, Verpflegung, Ausstattung der Veranstaltungsräume).

Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Erbringung der Leistung, bei längerer Zusammenarbeit jeweils zum Monatsende. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Trainers 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er zu diesem Zeitpunkt noch nicht gezahlt hat.

 

  1. Stornierungen

Für den Fall, dass der Auftraggeber von sich aus den Vertrag storniert oder nicht in Anspruch nimmt entstehen folgende Stornierungskosten:

Bis 6 Woche vor Beginn:                                           kostenlose Stornierung möglich

Nach überschreiten der Frist:                                50% des vereinbarten Honorars

2 Wochen vor Beginn:                                               75% des vereinbarten Honorars

Innerhalb von 5 Arbeitstagen vor Beginn:           das volle Honorar

 

Kann Dr. Martin Wittschier einen Termin zur Erbringung der vereinbarten Leistung wegen höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit nicht einhalten, ist er unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin zu erbringen. Selbstverständlich wird er sich immer bemühen, für den vereinbarten Termin selbst eine adäquate Vertretung zu finden.

 

  1. Nutzungsrechte

Martin Wittschier gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Eine weitere Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung oder Weiterveräußerung der Leistung zu Erwerbszwecken sowie die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Konzepte, Beratungsunterlagen, Workshopunterlagen, ist unzulässig. Sie bedarf der ausdrücklichen Zustimmung und einer eigenen Honorar-Regelung.

  1. Haftung des Trainers

Der Trainer unterstützt den Auftraggeber nach bestem Wissen. Die Verantwortung für den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen bleibt jedoch in jedem Fall beim Auftraggeber. Der Trainer haftet auch nicht für Schäden oder Ansprüche von Dritten, die durch nicht ausreichendes Briefing oder nicht abgesprochene Verwendung der Leistung entstehen.

  1. Sonstiges

Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Informationen, Konzepte, Entwürfe, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Die Parteien vereinbaren grundsätzlich strenge Vertraulichkeit über den Inhalt des Auftrags und die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und Dr. Martin Wittschier ist Bonn.

Bonn, den 01.01.2022

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